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Datensatz und Meldevergütung
1. Datensatz
Für eine gültige und vollständige Krebsregistermeldung wurden bundesweite einheitliche onkologische Basisdatensätze festgelegt. Hierfür haben die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT), die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) und die Plattform § 65c die entsprechenden Inhalte festgelegt.
Der so genannte “ADT-GEKID-Datensatz” ist klar strukturiert und enthält u. a. organspezifische Module. Die Angaben hier sind etsprechend den Meldeanlässen verpflichtend zu machen. Nur eine vollständige und korrekte Erfassung der Meldeanlässe kann als gültige und vergütungsfähige Meldung angesehen werden.
Im Juli 2021 der Basisdatensatz aktualisiert, um so die Abbildung des Krebsgeschehens in Deutschland zu verbessern. Das Ziel dessen war diesen bundeseinheitlich zu standardisieren. Die vorher bekannten “ADT-GEKID-Schnittstellen” zu jeweiligen Krebsregistern sind somit durch “oBDS-Schnittstellen” (bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz) abgelöst. Die Schnittstelle unserer Dokumentationssoftware ist durch Krebsregister abgenommen worden und wird fortwährend auf dem aktuellsten Stand gehalten.





2. Meldevergütung
Für die Dokumentation der von Ihnen selbst erbrachten Behandlungsleistung erhalten Sie seitens der jeweiligen Landeskrebsregister eine Vergütung. Diese variiert wie folgt:
Diagnose 19,50 € (alt 18,- €)
Verlaufsdaten (Nachsorge) 9,- € (alt 8,- €)
Therapie (Beginn/Ende) 9,- € (alt 5,- € )
Dabei ist zu beachten, dass die Meldeanlässe an bestimmte Kriterien gebunden sind. Bitte informieren Sie sich über diese bei Ihrem zuständigen Krebsregister oder sprechen uns darauf an – gerne erläutern wir Ihnen, was genau zu beachten ist.